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Ärzt*innen - Liste

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Die Ärzt*innen-Liste von Bewusst steril bietet eine Übersicht über Gynäkolog*innen in der Schweiz, die Sterilisationen durchführen. Diese Liste dient der Orientierung für urteilsfähige erwachsene Personen, die eine freiwillige Sterilisation in Erwägung ziehen und eine geeignete Anlaufstelle suchen.


Die Liste basiert auf Hinweisen von Personen, die sich in der Schweiz sterilisieren lassen haben, sowie auf dem Einverständnis von Gynäkolog*innen, sich in der Liste als mögliche Anlaufstelle abbilden zu lassen.

Warum braucht es diese Liste?

Viele junge, kinderlose Menschen mit Uterus, die sich eine Sterilisation wünschen, berichten, dass es schwierig ist, verlässliche Ansprechpersonen für eine freiwillige Sterilisation zu finden. Häufig ist unklar, welche Fachpersonen entsprechende Abklärungen durchführen oder den Eingriff grundsätzlich anbieten. Das führt zu Unsicherheit, langen Suchwegen und wiederholten Ablehnungen ohne transparente Kriterien.

Die Liste soll Orientierung schaffen. Sie basiert auf Rückmeldungen von Betroffenen und auf direkten Angaben von Gynäkolog*innen. 

Die Veröffentlichung auf unserer Webseite erfolgt nur mit Einverständnis der jeweiligen Ärzt*in.

Für Betroffene und sterilisierte Personen

​​Wenn du selbst Erfahrungen gemacht hast - positiv oder negativ - kannst du sie gern mit uns teilen. Jede Rückmeldung hilft, die Liste aktuell zu halten und den Zugang zur freiwilligen Sterilisation sichtbarer zu machen.

Schreib uns dazu gern eine Nachricht an kontakt@bewusst-steril.ch

Für Gynäkolog*innen und Fachpersonen

Ein Eintrag in der öffentlichen Liste erfolgt nur, wenn die betreffende Gynäkolog*in ein Formular ausfüllt und entsprechend ausdrücklich der Veröffentlichung zustimmt.

Wir führen keine Bewertungen und veröffentlichen keine negativen Rückmeldungen.

Wir orientieren uns an den geltenden gesetzlichen Grundlagen sowie an medizin-ethischen Leitlinien: Entscheidend sind Urteilsfähigkeit, informierte Einwilligung und eine ergebnisoffene Aufklärung. Alter, Kinderzahl oder Lebensform sind keine gesetzlichen Ausschlusskriterien.

Fachpersonen, die freiwillige Sterilisationen durchführen oder eine ergebnisoffene Abklärung anbieten, können sich gern bei uns melden. Wir erläutern transparent unser Vorgehen und die Kriterien für eine Aufnahme in die Liste.

Ziel ist eine sachliche Zusammenarbeit im Sinne von Selbstbestimmung, Aufklärung und Versorgungsqualität.​

Voraussetzungen und ärztlicher Ermessensspielraum

In der Schweiz ist die freiwillige Sterilisation bei urteilsfähigen Personen ab 18 Jahren gesetzlich zulässig. Massgebend sind die Urteilsfähigkeit, Aufklärung und informierte Einwilligung — nicht Kinderzahl, Beziehungsstatus oder Lebensform.

Gleichzeitig ist uns bewusst, dass Ärzt*innen im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung individuelle Kriterien anwenden und persönliche berufliche Grenzen definieren können. Das möchten wir auch unbedingt respektieren.

Unsere Liste macht deshalb transparent, unter welchen Bedingungen Fachpersonen Sterilisationen anbieten oder prüfen. Beispielsweise ein Mindestalter, Anzahl Kinder oder ähnliches. So können Ratsuchende besser einschätzen, ob eine Kontaktaufnahme sinnvoll ist.

Hier können Sie das Formular downloaden, ausfüllen, ausdrucken und an uns retournieren.

Ärzt*innenliste der Schweiz

Unsere Liste dient als Orientierungshilfe – sie ist keine Empfehlung und ersetzt keine medizinische Beratung.

Aufgeführt werden ausschliesslich Ärzt*innen und Institutionen, die der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.

GynaeXcellence - Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe

Laupenstrasse 37

3008 Bern

Dr. med. Ivo Fähnle, Dr. med. Stephanie Verta

www.gynx.ch

praxis@gynx.ch

031 533 55 22

Sterilisation ab 18 Jahren möglich

​Zentrum Sexuelle Gesundheit - Centre de santé sexuelle​

Bahnhofplatz 2D

2502 Biel

Team OP Frauenklinik

www.centre-hospitalier-bienne.ch/offre-medicale/centres/centre-de-sante-sexuelle

sexuellegesundheit@szb-chb.ch

032 324 24 15

Sterilisation ab 18 Jahren möglich

Zusätzliche Bedingungen: Urteilsfähigkeit, keine dekompensierte psychiatrische Erkrankung, 3 Termine mit Bedenkzeit von mindestens zwei Monaten zwischen dem Erstkontakt und dem OP-Termin

Capacité  de  discernement, absence de  pathologie psychiatrique décompensée, 3  RDV avec 2  mois  de réflexion  minimum  entre  premier contact et date OP

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